Geschäftsbericht 2024

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Rückblick auf das Geschäftsjahr 2024 aus Vergütungssicht

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Bericht über die den amtierenden und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG im Geschäftsjahr 2023 gewährten bzw. geschuldeten Vergütungen wurde gemäß § 162 AktG erstellt. Während das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands auf der Hauptversammlung 2021 mit einer großen Mehrheit gebilligt wurde (Zustimmungsquote: 93,83 %), erhielt der Vergütungsbericht 2023 auf der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 gemäß § 120a Abs. 4 AktG eine niedrigere Zustimmungsquote von 68,78 %. Aufsichtsrat und Vorstand führen dieses Ergebnis in erster Linie auf mögliche Bedenken hinsichtlich der „CEO Investment Opportunity“ zurück, die ausdrücklich nicht Teil des Vergütungssystems ist und in diesem Kapitel näher erläutert wird. Gleichzeitig sieht der Aufsichtsrat die Abstimmungsergebnisse als Anlass, das Vergütungssystem des Vorstands in bestimmten Aspekten eingehend zu prüfen und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Transparenz weiter zu erhöhen, die Interessen der Aktionäre noch besser zu berücksichtigen und das Feedback zu berücksichtigen, das das Unternehmen während seiner jährlichen Corporate Governance Roadshow gesammelt hat. Unabhängig davon soll die grundsätzliche Struktur bestehen bleiben und somit sichergestellt sein, dass die Vergütungsstruktur auch weiterhin wettbewerbsfähig und leistungsorientiert bleibt. Die entsprechenden Anpassungsvorschläge werden der kommenden Hauptversammlung am 15. Mai 2025 im Rahmen des regulären Abstimmungszyklus im Detail erläutert und zur Genehmigung vorgelegt.

Anwendung des Vergütungssystems für den Vorstand im Geschäftsjahr 2024

Das aktuelle Vergütungssystem für den Vorstand, dessen Grundzüge im weiteren Verlauf dieses Berichts dargestellt werden, wurde auf der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 93,83 % des vertretenen Kapitals beschlossen und gilt für alle Neubestellungen und Vertragsverlängerungen. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Geschäftsjahr 2024 einzelne Vergütungen gewährt, die in früheren Geschäftsjahren unter dem seinerzeit geltenden Vergütungssystem zugesagt worden waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert.

Der Personalausschuss überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und schlägt dem Aufsichtsrat bei Bedarf Anpassungen vor, um innerhalb des geltenden Rahmens eine marktübliche und zugleich wettbewerbsfähige Vergütung für die Vorstandsmitglieder sicherzustellen. Die Angemessenheit wurde im März 2024 und erneut im September 2024 überprüft. Dabei wurde die Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der Größenkriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung den Unternehmen des DAX und MDAX sowie relevanten Wettbewerbern gegenübergestellt (horizontale Prüfung der Angemessenheit). Die Überprüfung führte zu dem Ergebnis, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder von HUGO BOSS als marktüblich anzusehen ist. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung innerhalb des Konzerns erfolgt darüber hinaus jährlich anhand der Entwicklung der Vorstandsvergütung im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises, definiert als die erste Managementebene unterhalb des Vorstands, und zur Entwicklung der Vergütung der Belegschaft insgesamt, definiert als Durchschnittsvergütung der Vollbeschäftigten des Konzerns (vertikale Prüfung der Angemessenheit).

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand der HUGO BOSS AG. Um die Kontinuität im Vorstand frühzeitig sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat im März 2024 die bestehenden Anstellungsverträge von Daniel Grieder, Chief Executive Officer (CEO), und Yves Müller, Chief Financial Officer (CFO) und Chief Operating Officer (COO), verlängert. Infolgedessen wurde Daniel Grieder bis zum 31. Dezember 2028 zum Vorsitzenden des Vorstands und CEO der HUGO BOSS AG ernannt. Der Aufsichtsrat hat zudem den Vertrag von Yves Müller (CFO/COO) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. In diesem Zusammenhang wurde Oliver Timm, Chief Sales Officer (CSO), dessen Vertrag bis zum 31. Dezember 2026 läuft, neben seiner derzeitigen Funktion zum stellvertretenden CEO ernannt. Gemäß dem geltenden Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat für jedes Mitglied des Vorstands eine spezifische Zielvergütung festgelegt. Im Rahmen der Verlängerung der bestehenden Anstellungsverträge wurde die Zielvergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2024 angepasst. Für das Geschäftsjahr 2025 sind keine Anpassungen geplant, abgesehen von möglichen Anpassungen im Rahmen individueller Vertragsverlängerungen.

Die „CLAIM 5“-Strategie des Unternehmens zielt auf deutliches Umsatz- und Ergebniswachstum ab. Seit ihrer Einführung im August 2021 und angetrieben durch die erfolgreiche Umsetzung in den letzten drei Jahren hat HUGO BOSS das Wachstum dahingehend deutlich beschleunigt. Vor diesem Hintergrund soll die Ausgestaltung des Vergütungssystems wichtige Anreize für die weitere erfolgreiche Umsetzung der Konzernstrategie setzen. Daher ist die Vergütung des Vorstands eng mit der Konzernstrategie von HUGO BOSS verknüpft, wobei die erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (STI und LTI) unter anderem auf der Entwicklung finanzieller Leistungskriterien wie Umsatz, operatives Ergebnis (EBIT) und Gesamtkapitalrendite (ROCE) basieren. Durch die Einbeziehung von zwei nichtfinanziellen Leistungskriterien wird auch der Verantwortung des Unternehmens für Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (Environment, Social, Governance, ESG) sowie dem Ziel einer nachhaltigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsentwicklung Rechnung getragen.

Im Geschäftsjahr 2024 belastete die allgemeine Eintrübung des globalen Marktumfelds die finanzielle Entwicklung von HUGO BOSS, was sich insbesondere auf die Entwicklung des EBIT auswirkte, das hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückblieb. Infolgedessen betrug die Gesamtzielerreichung für den Short Term Incentive (STI) im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 57 %. Die finale Zielerreichung für die im Geschäftsjahr 2021 aufgelegte Tranche des Long Term Incentive (LTI) beträgt 178 % des Zielwerts (Auszahlung im Geschäftsjahr 2025).

Von den im Vergütungssystem gemäß den rechtlichen Vorgaben verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen oder bei Vorliegen bestimmter Umstände Anpassungen bei der Zielerreichung vorzunehmen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Vergütungsbericht, der gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erstellt wurde, wurde durch den Abschlussprüfer im Rahmen der gesetzlich erforderlichen formellen Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der entsprechende Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem Vergütungsbericht beigefügt. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde von der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 beschlossen und von der Hauptversammlung am 14. Mai 2024 mit einer Mehrheit von 98,91 % unverändert bestätigt. Das Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2024 vollständig wie in § 12 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG.