Geschäftsbericht 2024

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Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG haben im Dezember 2024 folgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

„Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG gemäß § 161 AktG

HUGO BOSS AG, Metzingen, Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHFF, Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer DE000A1PHFF7

Vorstand und Aufsichtsrat der HUGO BOSS AG erklären hiermit gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG, dass seit der Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 – („DCGK 2022“) entsprochen mit der folgenden Ausnahme wurde und wird:

  • Abweichend von der Empfehlung in G.11 Satz 2 des DCKG 2022 sahen die Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands zum Teil keine Möglichkeit vor, eine variable Vergütung in begründeten Fällen einzubehalten oder zurückzufordern. Im Anschluss an eine Vertragsanpassung mit Wirksamkeit ab dem 1. April 2024, sehen nunmehr alle Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands die in G.11 Satz 2 des DCKG 2022 geforderte Möglichkeit eines Einbehalts bzw. einer Rückforderung vor. Ab diesem Zeitpunkt wurde und wird daher der Empfehlung des DCKG 2022 entsprochen.

Metzingen, Dezember 2024“